Detail

Personalbedarf steigt stark

Bis 2029 wird ein zusätzlicher Bedarf von 36'500 Personen notwendig. Berufsaustritte und Wechsel sind hierbei das grösste Problem.

Zusätzlicher Personalbedarf bis 2029 von 36'500 Personen
Der Deckungsgrad des Bedarfs konnte in den letzten Jahren zwar verbessert werden, aber es besteht auch in Zukunft bei den Pflegefachkräften eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Angebot und dem Bedarf an Nachwuchskräften. Von insgesamt 185'600 beschäftigten Personen im Jahr 2019 dürfte der Bedarf an zusätzlichem Personal von insgesamt 185'600 beschäftigten Personen im Jahr 2019 dürfte der Bedarf an Pflege- und Betreuungspersonal gemäss dem Referenzszenario bis 2029 auf 222'100 Personen steigen. Dies entspricht einem zusätzlichen Bedarf von 36'500 Personen: 15'900 Pflegefachpersonen der Tertiärstufe, 12'600 Pflege- und Betreuungspersonen der Sekundarstufe II und 8'000 Personen ohne formalem Ausbildungsabschluss. Diese Prognosen, die keine Verschiebungen zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen vorsehen, gehen von einer Zunahme des Personalbedarfs von 14% im Spitalbereich, 26% in den Alters- und Pflegeheimen und 19% bei der Spitex aus.

Personal halten und Ausbildungszahlen erhöhen
Bisher wurde das Delta zwischen Bedarf und Angebot hauptsächlich mit der Rekrutierung von ausländischem Fachpersonal kompensiert. Wenn die Ausbildungszahlen tatsächlich im prognostizierten Rahmen erhöht werden können, so liessen sich der Zusatzbedarf und der durch die Pensionierungen entstehende Ersatzbedarf bis ins Jahr 2029 theoretisch decken. Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf entsteht also im Wesentlichen durch die vorzeitigen Berufsaustritte und die Verluste beim Übergang von der Ausbildung zum Eintritt in den Arbeitsmarkt – auch das ist eine wesentliche Erkenntnis des vorliegenden Berichts. Aus diesem Grund kommt der Personalerhaltung und der Erhöhung der Berufsverweildauer eine entscheidende Rolle zu, auch wenn die Massnahmen in allen Handlungsfeldern fortgeführt und wo möglich verstärkt werden müssen. In diesem Sinne sind die Betriebe gefordert, grosse Sorge zu ihrem Personal zu tragen. Damit sie dies tun können, braucht es weitsichtige Rahmenbedingungen durch Politik und Behörden.

Die Studie beschreibt auch Massnahmen, um zusätzliches Personal auszubilden:

  • Ausbildungsverpflichtung: Indem die Kantone die Betriebe zur Ausbildung von Gesundheits-personal verpflichten, kann die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich erhöht werden. Die Zunahme der Ausbildungseintritte und -abschlüsse in den vergangenen Jahren belegt die Wirksamkeit der Ausbildungsverpflichtung. Ohne entsprechende praktische Ausbildungsplätze wäre die Steigerung nicht möglich gewesen.
  • Abgeltung der Ausbildungsleistungen der Betriebe: Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass die betrieblichen Ausbildungsleistungen nicht ausdrücklich und leistungsbezogen entschädigt werden, sondern nur indirekt als Teil von grösseren Kostenblöcken (Fallpauschalen; Restfinanzierung).
  • Förderung der Rahmenbedingungen für die praktische Ausbildung: Nebst der Ausbildungsverpflichtung und der Abgeltung der Ausbildungsleistungen gibt es eine Reihe von weiteren Massnahmen, welche die betriebliche Ausbildungstätigkeit erleichtern oder fördern.
  • Personalerhaltung: Insgesamt scheinen die folgenden Faktoren für einen Verbleib im oder ein Ausscheiden aus dem Beruf massgebend zu sein, wobei die Berufsleute diese Faktoren individuell unterschiedlich gewichten: Identifikation mit dem Betrieb, Arbeitsbelastung, Betriebs- und Teamkultur, Möglichkeiten der Personalentwicklung, Anstellungsbedingungen.

 

Zur vollständigen Studie: Gesundheitspersonal in der Schweiz – Nationaler Versorgungsbericht 2021

nach oben